Vielleicht waren die 40 Jahre zu Zeitpunkt der ersten Einlagerungsgenehmigung kein "Ablaufdatum". Aber ist Ihnen bekannt, was der Vorsitzende der Reaktorsicherheitskommission zu dieser Frage gesagt hat? (Ich liefere die Antwort (sinngemäß) gleich mit: "der Antrag wurde für 40 Jahre gestellt. Einer längeren Genehmigung hätte ich damals nicht zugestimmt".)

Vielen Dank für Ihre Einreichung.
Wir werden Ihre Frage hier in Kürze beantworten.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr BGZ-Team